Wer in Deutschland Gewinne erzielt,
kann Kosten, die ihm im Zusammenhang mit thailändischen
Geschäften entstehen, von der Steuer absetzen. Alle nachweislich
geschäftlich bedingten Reisespesen sind beim deutschen
Finanzamt abzugsfähig. Dazu gehören das Flugticket
und je 250 € Pauschale für Übernachtung und
tägliche Ausgaben.
Rechnungen aus Thailand werden vom
deutschen Finanzamt anerkannt, wenn sie korrekt sind und die
thailändischen Ansprüche erfüllen. Allerdings
bestehen Beschränkungen bei der Abzugsfähigkeit
beispielslweise bei Gutachten und kreativen Leistungen. Hier
wird eine Vorab-Steuer von etwa 25 % auf den Betrag gefordert,
der geltend gemacht werden soll.
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